AGB
Allgemeine Vermietungsbedingungen / AGB für unseren Monteur- und Ferienwohnungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung unseren Monteur – und Ferienwohnungen. Vertragspartner ist Gästehaus-City ( Axel Eichner ), Holzberg 19, 38350 Helmstedt.
Der Mietvertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Buchungsanfrage des Gastes per E-Mail oder Fax bestätigt und damit die Buchung annimmt (Antragsannahme).

Hat ein Dritter für den Gast bestellt haftet er dem Gästehaus-City gegenüber, zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.

Der Gast bestätigt mit der Buchung die AGB.

Bei Übergabe der Schlüssel ist die Miete fällig.

Die Miete kann in bar oder per Kreditkarte gezahlt werden.

Bei Überweisung ist die Mietsumme spätestens 7 Tage vor Checkin ,auf das Konto des Gästehauses zu enrichten.

Bei Nichtzahlung ist die Wohnung auf Wunsch des Vermieters sofort zu verlassen. Der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu machen, die die Monteur – und Ferienwohnungen belegen. Der Gast hat die ihm überlassene Ferienwohnung und dessen Inventar pfleglich zu behandeln. Er ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet

Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die Nachbarn auch in den Hauseingängen und Treppenhäusern geboten. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen. In den Wohnungen gilt ein striktes Rauchverbot. Tiere sind nicht erlaubt.

Bei Zuwiderhandlungen kann der Anbieter eine Reinigungspauschale in Höhe ab 100,00 € pro Zimmer in Rechnung stellen. Der Vermieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Mieter hat die Haus- und Wohnungsordnung einzuhalten. Hält der Mieter die Haus- /Wohnungsordnung (liegt in der Wohnung aus) trotz Abmahnung nicht ein, kann der Vermieter mit einer Frist von 4 Tagen kündigen.
Der Anbieter ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen, wenn z.B.
a) Höhere Gewalt oder andere vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
b) Die Wohnung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Gastes oder bzgl. des Zwecks oder bzgl. der Belegung oder bzgl. der Unterbringung von Tieren, gebucht wurde.
c) Die Wohnung zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird.
d) Der Anbieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit oder den Hausfrieden anderer Gäste oder Nachbarn oder das Ansehen des Anbieters in der Öffentlichkeit gefährdet.
e) Der Mieter die Wohnung verschmutzt /gegen das Rauchverbot verstößt oder die Sicherheit der Wohnung oder des Eigentums des Vermieters gefährdet oder die Hausordnung nicht einhält.

Der Anbieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktritts- bzw. Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in dem Haus der Ferienwohnung, in der Ferienwohnung und/oder am Inventar der Ferienwohnung schuldhaft oder fahrlässig verursacht hat/haben. Eine private Haftpflichtversicherung wird dem Gast empfohlen. Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter Schäden unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere auch bei solchen Schäden, die sich auch auf andere Wohnungen im Haus auswirken können (z.B. Wasserschäden, Feuerschäden).
Zahlt der Mieter die Miete incl. Kaution (bar, Überweisung) nicht zum vereinbarten Mietbeginn (Vertrag/Schlüsselübergabe), kann der Vermieter vom Vertrag sofort zurücktreten und ggf. Schadenersatz fordern.
Eine Änderung der Ausstattung der Wohnungen bleibt dem Vermieter vorbehalten. Für Wertgegenstände haftet der Vermieter nicht.
Will der Gast den Mietvertrag vor Anreise kündigen, muss dies in schriftlicher Form geschehen.

Folgende Stornierungsgebühren werden fällig:
Bis zu 14 Tage vor der Anreise können Gäste kostenlos stornieren. Der Gast zahlt im Falle einer Stornierung in den 14 Tagen vor der Anreise einen Betrag von 90 % des Gesamtpreises.

Bei vorzeitiger Abreise wird der anteilige Mietpreis nur erstattet, wenn der Vermieter neue Mieter für die Wohnung findet.
Eine eigenmächtige Verlängerung des Aufenthalts in der Ferienwohnung über einen vereinbarten Zeitraum hinaus ohne ausdrückliche Einwilligung des Vermieters ist unzulässig und erfüllt den Tatbestand des Hausfriedensbruchs gemäß § 123 StGB. trug gemäß § 263 bei der Polizei zur Anzeige gebracht. Bei einer eigenmächtigen Verlängerung des Aufenthalts in der Ferienwohnung sowie bereits bei einmaliger Zahlungsversäumnis des fälligen Mietzinses oder eines Teils ist der Vermieter berechtigt, sofort ohne weitere Ankündigung und ohne eine Verpflichtung zur Aufbewahrung der dort vorgefundenen Besitztümer die Wohnungen auf Kosten der Gäste/Mieter eigenhändig zu räumen oder räumen zu lassen und die Schlösser auf Kosten des Mieters auszutauschen. Wertgegenstände der Gäste/Mieter kann der Vermieter bis zur vollständigen Begleichung der Forderungen einbehalten. Begleichen die Gäste/Mieter nicht innerhalb von 3 Tagen sämtliche ausstehenden Forderungen, ist der Vermieter berechtigt, die Wertgegenstände der Gäste/Mieter zu veräußern und den Erlös einzubehalten.

Das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberen und vertragsgemäßen Zustand übergeben. Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat der Mieter dies unverzüglich beim Vermieter anzuzeigen. Andernfalls gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben. Der Anreisetag gilt als ein Miettag und wird als solcher berechnet. Am Anreisetag steht dem Gast die bestellte Ferienwohnung zwischen 17,00 Uhr und 19,00 Uhr zur Verfügung. Der Mieter verpflichtet sich, am vertraglich vereinbarten Mietende die Ferienwohnung bis 11,00 Uhr verlassen. Der Vermieter darf dann sofort in die Wohnung, um Sie für neue Mieter zu reinigen und die Betten zu beziehen

Bei Check out verpflichtet sich der Mieter die Schlüssel auf den Tisch der Wohnung zu hinterlegen oder die Schlüssel von außen in der Wohnungstür stecken zu lassen. Die Schlüssel nicht von innen in der Tür stecken lassen, andernfalls müssen wir die Reparatur ( Schlüsseldienst ) den Mieter in Rechnung stellen.

Das WLAN kann kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Es besteht kein Anrecht auf das WLAN (z.B. bei technischen Störungen, Missbrauch usw.). Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch die Nutzung des Internets entstehen (Verstoß gegen Gesetze, kostenpflichtige Downloads usw.)

Die Haftung des Vermieters beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

Eine Weitervermietung / Untervermietung der Ferienwohnung durch den Mieter ist nicht erlaubt. Der Vermieter kann in einem solchen Fall sofort den Mietvertrag kündigen. Auch die Einmietung anderer Mieter von derselben oder einer anderen Firma ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Vermieters erlaubt.

Salvatorische Klausel: Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam bzw. nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die
unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Gerichtsstand ist Braunschweig

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